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Ehewohnung

Kündigung

Trennung und Mietvertrag: Beratung durch Ihren Rechtsanwalt in Kamen

- Gemeinsamer Mietvertrag nach Trennung: Beide Parteien müssen kündigen, erklärt Ihr Rechtsanwalt in Kamen.
- Weigerung zur Kündigung durch Ehepartner: Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Optionen in Kamen.
- Anspruch auf Kündigung: In bestimmten Fällen gerichtliche Zustimmung möglich – Ihr Rechtsanwalt in Kamen klärt auf.
- Mitteilungspflicht an Vermieter: Wir unterstützen Sie bei der Erklärung über die Trennung und Wohnsituation.
- Ausgleichsanspruch bei Mietzahlungen: Verstehen Sie Ihre Rechte mit Hilfe Ihres Rechtsanwalts in Kamen.
- Weiterhaften für Nebenkosten: Wichtiges zur Haftung erklärt von Ihrem Rechtsanwalt in Kamen.
- Fristen beachten: Geltendmachung von Ansprüchen nach § 1568 BGB – Ihr Rechtsanwalt in Kamen informiert.

Bei Trennung und gemeinsamem Mietvertrag: Verlassen Sie sich auf unsere Fachkompetenz als Rechtsanwälte in Kamen, um Ihre Rechte zu wahren.

Stellen Sie sich vor, Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt und leben in Kamen. Sie beide stehen noch gemeinsam im Mietvertrag einer Wohnung, in der Ihr Ehepartner weiterhin wohnt. Sie möchten aus dem Mietvertrag aussteigen, doch Ihr Ehepartner weigert sich, dem zuzustimmen.

In dieser Situation beraten wir Sie, Ihre Rechtsanwälte in Kamen, über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Zuerst erklären wir Ihnen, dass eine einseitige Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags nicht möglich ist. Wir prüfen dann, ob besondere Umstände vorliegen, die eine gerichtliche Zustimmung zur Kündigung rechtfertigen könnten, wie etwa die Unfähigkeit Ihres Ehepartners, die volle Miete zu zahlen.

Wir unterstützen Sie auch bei der Mitteilung an den Vermieter über Ihre Trennung und die geänderte Wohnsituation. Diese Mitteilung ist wichtig, um Ihre Haftung für zukünftige Mietzahlungen zu klären.

Falls Sie weiterhin Miete für die Wohnung zahlen, obwohl Sie nicht mehr dort wohnen, klären wir Sie über Ihren möglichen Ausgleichsanspruch gegenüber Ihrem Ehepartner auf. Wir prüfen auch, ob dieser Anspruch bereits bei der Berechnung eines etwaigen Unterhaltsanspruchs berücksichtigt wurde.

Zuletzt weisen wir Sie auf die Wichtigkeit hin, fristgerecht Ihre Ansprüche nach § 1568 BGB geltend zu machen, spätestens ein Jahr nach der Rechtskraft der Scheidung.

In diesem Beispiel zeigen wir, wie wir Sie als Ihre Rechtsanwälte in Kamen umfassend in Angelegenheiten rund um Trennung und Mietverträge beraten und unterstützen.

Wohnungszuweisung

Die Wohnungszuweisung im Familienrecht ist in § 1361b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Sie findet Anwendung, wenn sich Ehepartner trennen und kann auf Antrag einem der Partner das alleinige Nutzungsrecht der ehelichen Wohnung zusprechen. Die Entscheidung wird meist aus Gründen des Kindeswohls oder bei häuslicher Gewalt getroffen. Das Verfahren erfolgt durch Antrag bei dem zuständigen Familiengericht. 

Ein Fall:

Als Rechtsanwälte aus Kamen vertreten wir einen Vater, der nach der Trennung von seiner Frau die Wohnungszuweisung beantragt. Er argumentiert, dass er das Hauptbetreuungsrecht für das gemeinsame Kind hat und die Wohnung die einzige verfügbare Unterkunft in der Nähe der Schule und seines Arbeitsplatzes ist. Nach Prüfung aller Umstände, insbesondere des Kindeswohls und der Wohnsituation, entscheidet das Familiengericht zugunsten unseres Mandanten. Das Gericht berücksichtigt dabei, dass die Wohnungszuweisung an den Vater dem Wohl des Kindes am besten dient.

 

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